Arbeitsschutz

Hitze in Produktionshallen: Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Arbeitsschutz, Hallenklimatisierung und PV – Mobile-Grafik

Produktionshallen können sich an Sommertagen stark aufheizen. Sonneneinstrahlung, Maschinen, Produktionsprozesse und körperliche Arbeit erhöhen die Belastung zusätzlich. Für Arbeitgeber ist Hitze deshalb nicht nur eine Frage des Komforts, sondern des Arbeitsschutzes.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt während der Arbeitszeit eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Dabei müssen sowohl das Arbeitsverfahren als auch die körperliche Belastung der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Ab welchen Temperaturen muss der Arbeitgeber handeln?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 nennt klare Orientierungswerte:

  • Über 26 °C: Zusätzliche Schutzmaßnahmen sollen ergriffen werden.
  • Über 30 °C: Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen umsetzen.
  • Über 35 °C: Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als normaler Arbeitsraum geeignet.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, muss der Arbeitgeber anhand einer Gefährdungsbeurteilung entscheiden. Dabei zählen nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch körperliche Arbeit, Arbeitskleidung, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung und die Dauer der Belastung.

Reichen Getränke und Ventilatoren aus?

Trinkwasser, zusätzliche Pausen, angepasste Arbeitszeiten und Ventilatoren können Beschäftigte entlasten. Sie senken jedoch nicht unbedingt die tatsächliche Hallentemperatur.

Gerade in großen Produktionshallen bewegen Ventilatoren häufig nur die bereits warme Luft. Bleibt die Temperatur trotz organisatorischer Maßnahmen regelmäßig hoch, sollte die Halle als Ganzes betrachtet werden. Dazu gehören Gebäude, Dachflächen, Luftführung, Maschinenwärme und eine ausreichend dimensionierte Klimaanlage.

Eine ganzheitliche Hallenklimatisierung sorgt dafür, dass nicht nur einzelne Arbeitsplätze kurzfristig gekühlt werden, sondern in der gesamten Produktionshalle verlässliche Arbeitsbedingungen entstehen.

Ab wann ist eine Hallenklimaanlage sinnvoll?

Eine Klimaanlage ist nicht automatisch ab einer bestimmten Temperatur gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen können, dass seine Maßnahmen wirksam sind.

Eine Hallenklimaanlage sollte spätestens geprüft werden, wenn:

  • die Hallentemperatur regelmäßig über 26 °C steigt,
  • an Sommertagen wiederholt mehr als 30 °C erreicht werden,
  • körperlich gearbeitet wird,
  • Maschinen zusätzliche Wärme erzeugen,
  • die Halle nachts nicht mehr ausreichend auskühlt,
  • oder Leistung, Konzentration und Arbeitssicherheit leiden.

Wer erst bei 35 °C Hallentemperatur mit der Planung beginnt, reagiert zu spät. Sinnvoller ist es, die Halle frühzeitig zu analysieren und die gesamte Klimatisierung auf Gebäude, Nutzung und Produktionsabläufe abzustimmen.

Hallenklimatisierung und Photovoltaik ergänzen sich ideal

Unternehmen mit einer ausreichend großen Photovoltaikanlage besitzen einen entscheidenden Vorteil: Der höchste Kühlbedarf entsteht in der Regel genau dann, wenn auch die PV-Anlage besonders viel Strom erzeugt.

Kann die Klimaanlage ihren Strombedarf während des Betriebs weitgehend direkt aus dem eigenen Solarstrom decken, sinken die zusätzlichen Strombezugskosten erheblich. Bei passend ausgelegter PV-Leistung, geringem sonstigem Stromverbrauch und ausreichender Sonneneinstrahlung kann der Netzstrombezug für die Klimatisierung zeitweise sogar gegen null gehen.

Von pauschal „kostenlosem Betrieb" kann jedoch nur gesprochen werden, wenn genügend eigener PV-Strom zur Verfügung steht. Investitionskosten, Wartung, schwächere Sonneneinstrahlung und entgangene Einspeiseerlöse bleiben wirtschaftlich zu berücksichtigen.

Trotzdem ist die Kombination besonders attraktiv: Statt überschüssigen Solarstrom zu niedrigen Vergütungssätzen einzuspeisen, kann er direkt genutzt werden, um bessere Arbeitsbedingungen, höhere Produktivität und mehr Arbeitssicherheit zu schaffen.

Fazit

Ab 26 °C beginnt für Arbeitgeber der Handlungsbedarf, ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen verpflichtend. Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau einer Klimaanlage besteht nicht automatisch. Wenn eine Produktionshalle aber regelmäßig überhitzt und einfachere Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine ganzheitlich geplante Hallenklimatisierung häufig die wirksamste und nachhaltigste Lösung.

Für Unternehmen mit Photovoltaikanlage ist sie besonders interessant, weil Kühlbedarf und Solarstromerzeugung zeitlich sehr gut zusammenpassen.